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Allgemeine Geschäftsbedingungen
*Für jedes Tier (Ausnahme Kleintiere und Katzen) muss eine
gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Bei Bedarf ist Einsicht zu gestatten.
*Es wird versichert, dass das jeweilige Tier frei von ansteckenden Krankheiten
ist.
Vorgeschriebene Schutzimpfungen sind vorhanden (der Impfass ist dem
Dienstleister auszuhändigen).
*Die Tiere sind noch nie negativ aufgefallen.
*Besondere Eigenheiten sind vorab zu melden.
*Tierarztdaten, Anschrift und Telefon des Tierarztes und des Aufenthaltortes des
Tierbesitzers sind auszuhändigen.
*Sollte ein Tierarztbesuch unumgänglich sein, werden die notwendigen Kosten für
einen Transport sowie die Behandlungskosten vom Tierbesitzer gezahlt.
*Die Zahlung erfolgt in bar, bei Neukunden erfolgt eine Teilzahlung von 50% im
Vorwege.
*Bei längerer Abwesenheit des Tierbesitzers (mehr als 5 Tage) erfolgt ebenfalls
eine Vorabzahlung von 50% im Vorwege (Deckung von möglichen Tierarztkosten).
*Aufträge können kostenlos bis 5 Tage vor Erbringung der Serviceleistung
storniert werden. Bei Nichteinhaltung einer Stornofrist von 48 Stunden werden
50% des Gesamtbetrages berechnet.
*Beendet der Tierbesitzer die Dienstleistung vorzeitig, ist bis dato
abzurechnen.
*Haus-/Wohnungsschlüssel sind rechtzeitig vor Beginn der Serviceleistung an den
Dienstleister abzugeben.
*Soll eine Abholung des Schlüssels beim Tierbesitzer erfolgen, wird nach km
abgerechnet (0,50€ pro Straßenkilometer und Richtung).
*Schlüssel werden vor Zugriff Fremder geschützt.
*Der Schlüssel wird bei Rückkehr des Kunden (Anruf des Kunden) gegen
Unterschrift abgegeben.
*Der Dienstleister verpflichtet sich, die Pflege der ihm vertrauten Tiere
fachlich korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
*Die Betreuung der Tiere wird in der Regel von Frau Peitschat durchgeführt.
Sollte diese einmal verhindert sein, wird die Betreuung von einer anderen
versierten Kraft durchgeführt.
*Bei erschwerten Wetterverhältnissen kann die Betreuung und Versorgung der Tiere
erst nach Wiederherstellung der Strassenverhältnisse aufgenommen werden.
*Nach Rückkehr des Besitzer aus Urlaub, etc. verpflichtet er sich innerhalb von
24 Stunden mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen.
*Bei Angriffen von Hunden auf dritte Personen haftet der Tierbesitzer laut
§ 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
*Während der Betreuung durch den Dienstleister bleibt der Kunde Eigentümer des
Tieres nach § 833 BGB.
*Für Schäden, die durch das Tier verursacht, bei Krankheit, Unfall oder Tod des
Tieres während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt der Dienstleister keine
Haftung. Für Schäden gegenüber anderen, durch den Dienstleister, nicht durch das
Tier, ist der Dienstleister über eine Betriebshaftpflichtversicherung
abgesichert.